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   OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05   

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OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05 (https://dejure.org/2005,15053)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 (https://dejure.org/2005,15053)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 2 W 33/05 (https://dejure.org/2005,15053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachbarklage gegen Wohnbaugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung; Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Befugnis der Gemeinden zur Beschränkung der Zahl der Wohnungen je Wohngebäude (sog. Familienheimklausel); Zum Nichtbestehen einer Pflicht zur Verhinderung ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 1g); ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 212a Abs. 1; ; BauNVO § 3 Abs. 4; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; BauVorlVO 1996/2004 § 3 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Saarlouis, 30.09.2005 - 5 F 24/05

    Beschränkung der Gebäude- und Wohnungszahl durch die Bebauungsplanfestsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. September 2005 - 5 F 24/05 - abgeändert und die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.

    Auf die Anträge des Antragstellers hin hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 30.9.2005 - 5 F 24/05 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeordnet und den Antragsgegner verpflichtet, die weitere Ausführung des im Rohbau weitgehend realisierten Bauvorhabens sofort bis zur abschließenden Entscheidung über den Rechtsbehelf zu unterbinden.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30.9.2005 - 5 F 24/05 -, durch den dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Baugenehmigung vom 27.1.2004 für den "Neubau von 2 Zweifamilienhäusern mit je 1 PKW-Garage" entsprochen und die Antragsgegnerin zur Einstellung der Bauarbeiten verpflichtet wurde, ist begründet.

  • OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07

    Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens

    (so bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2007 - 2 B 144/07 -, betreffend den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer Zwischenregelung (Art. 19 Abs. 4 GG) für das Beschwerdeverfahren, und vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, 157 = BRS 69 Nr. 165) Die vielmehr notwendige Verletzung des Nachbarn, hier des Antragstellers, in eigenen Rechten ergibt sich auch nicht - wie dieser meint - aus einem Anspruch seinerseits "auf ermessensfehlerfreie Entscheidung" hinsichtlich der Befreiungen.

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, wonach sich insoweit keine rechtliche "Aufwertung" der Nachbarposition begründen lässt, und vom 11.5.2005 - 1 W 4/05 -, SKZ 2005, 293, Leitsatz Nr. 30, BauR 2005, 1519) Eine davon abweichend im Beschluss des OVG Schleswig vom 20.7.2006 - 1 MB 13/06 - über die darin enthaltene Bezugnahme auf die Vorinstanz (vgl. den Beschluss vom 8.5.2006 - 2 B 13/06 -, dort die konkret vom Rechtsmittelgericht insoweit in Bezug genommenen Seiten 5/6 des amtlichen Umdrucks, wobei die streitgegenständliche Ermessensentscheidung ebenfalls "keine Begründung" aufwies, vielmehr vom Verwaltungsgericht die dazu im Rahmen eines Aktenvermerks niedergelegten Beweggründe der Behörde in den Blick genommen wurden) für erforderlich erachtete weitergehende inhaltliche Überprüfung der Ausübung des der Behörde durch § 31 Abs. 2 BauGB eingeräumten Befreiungsermessens ist weder erforderlich noch aus Rechtsgründen geboten.

    Vielmehr kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, 157 = BRS 69 Nr. 165, vom 11.5.2005 - 1 W 4/05 -, SKZ 2005, 293, Leitsatz Nr. 30, BauR 2005, 1519, und vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 und 1 W 4/04 -, SKZ 2005, 69, Leitsatz Nr. 18) in Ausnahmefällen etwas anderes gelten, wobei allerdings für eine derartige Ausnahmesituation im Tatsächlichen in der Tat keine Anhaltspunkte vorliegen.

  • VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14

    Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise;

    Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52/95 -, NVwZ 1996, 170; speziell zur Geschossflächenzahl: VGH Kassel, Beschl. v. 31.10.2012 - 3 B 1876/12 -, BRS 79 Nr. 77; OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, BRS 69 Nr. 165; zur hinteren Baugrenze: Nds. OVG, Beschl. v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, BRS 71 Nr. 172, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    In dem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist.(vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) Entgegen der Auffassung des Antragstellers kann im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren keine verbindliche Feststellung einer vor dem Hintergrund allenfalls eine abweichende Beurteilung gebietenden "offensichtlichen" Ungültigkeit des genannten Bebauungsplans getroffen werden.
  • VG Saarlouis, 06.01.2016 - 5 L 1961/15

    Rechtsschutz gegen eine Befreiung bei genehmigungsfreien Vorhaben; Nachbarschutz;

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.05.2005; a.a.O., vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, m.w.N. und vom 05.07.2007 - 2 B 144/07 -, AS RP-SL 35, 170 = BRS 71 Nr. 173.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, AS RP-SL 33, 23 = BRS 69 Nr. 165 und vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 -, juris.

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Die Antragstellerin, die auf diese Instrumente im konkreten Fall durch den Erlass einer Veränderungssperre ab Dezember 2009 zurückgegriffen hat, weist zwar zutreffend darauf hin, dass das Bauvorhaben des Beigeladenen den - hier angenommen: gültigen(vgl. in dem Zusammenhang allgemein zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.4.2011 - 2 B 20/11 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist; ebenso bereits Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, st. Rspr.) - Festsetzungen über die zulässige Art der baulichen Nutzung (§ 8 BauNVO 1990) des nach den auf der Planurkunde befindlichen Verfahrensvermerken im Oktober 2010, also vor der Erteilung der streitigen Baugenehmigung, bekannt gemachten (einfachen) Bebauungsplans "Industriering" widerspricht und von daher zu dem Zeitpunkt nicht (mehr) genehmigungsfähig gewesen wäre (§ 30 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB).
  • OVG Saarland, 21.06.2007 - 2 A 152/07

    Zulassung der Berufung bei Geltendmachung eines Verstoßes gegen das

    (vgl. zuletzt beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.3.2007 - 2 R 9/06 - (Umbau Grenzgarage), Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 157 = BRS 69 Nr. 165).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2022 - 2 B 542/22

    Abgrenzung einer zulässigen Wohnnutzung von einer sozialen Einrichtung in einem

    OVG, Beschlüsse vom 13. März 2006 - 2 W 37/05 -, juris Rn. 23, vom 20. Dezember 2005 - 2 W 33/05 -, juris Rn. 11 und vom 22. August 1994 - 2 W 30/94 -, juris Rn. 7; Urteil vom 3. Juni 1980 - II R 110/79-, BRS 36, Nr. 198; Thür.
  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

    (vgl. in dem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, SKZ 2007, 14, vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49, Leitsatz Nr. 32, und SKZ 2006, 157, vom 13.3.2006 - 2 W 37/05 -, SKZ 2006, 163, vom 21.10.1996 - 2 W 29/96 -, vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, BRS 55 Nr. 189, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, vielmehr von der Verbindlichkeit planerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen ist) Auch wenn für das Eilrechtsschutzverfahren dazu noch keine abschließende Feststellung getroffen werden kann, erscheint es ferner zumindest nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Baugenehmigung vom 9.2.2010 beziehungsweise das dadurch zugelassene Bauvorhaben unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Aspekt einer unzumutbaren Lärmbeeinträchtigung durch den Anlieferverkehr für den Einzelhandelsbetrieb gegen (sonstige) zum Schutz der Grundstücksnachbarn getroffene Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt oder das für den qualifiziert beplanten Bereich dem § 15 Abs. 1 BauNVO (1990) zu entnehmende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme verletzt.
  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2005 - 2 W 33/05 -, SKZ 2006, 49; vom 13.03.2006 - 2 W 37/05 -) Die vom Antragsteller vorgebrachten Mängel des Bebauungsplans seien nicht offensichtlich durchgreifend.
  • VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend mit

    Auf die Beschwerde hin änderte das OVG des Saarlandes die erstinstanzliche Entscheidung mit Beschluss vom 20.12.1005 - 2 W 33/05 - ab und wies den Antrag (des Nachbarn) zurück: Die (bisherige) Interpretation der Festsetzung erscheine nicht unproblematisch.
  • VG Stuttgart, 04.05.2006 - 12 K 1360/06

    Zulässigkeit eines "FKK-Sauna-Clubs" im Gewerbegebiet.

  • VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 201/09

    Nachbarklage gegen einen Abweichungs- und einen Befreiungsbescheid

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